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Ölspurreinigung u. Dienstleistung GmbH

Ölschadenreinigung · Verkehrsflächenreinigung & Erdsanierung · Verkehrs- & Fahrbahnabsicherung

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Ölspurreinigung nach gesetzlichen Vorgaben

Die Griffigkeit einer Fahrbahnoberfläche, die nur mit Ölbinder behandelt wird, kann sich bei nachfolgendem Regen wieder so verschlechtern, als wäre sie nicht mit Ölbinder behandelt worden. Zur möglichst weitgehenden Wiederherstellung der Ausgangsgriffigkeit der Fahrbahnoberfläche muss nach deren zweimaliger Behandlung mit Ölbinder grundsätzlich eine Nachreinigung mit Wasser erfolgen, dem ein fettlösendes Reinigungsmittel zugesetzt wurde.

Diese Nachreinigung findet meist nicht statt. In diesen Fällen ist die Verkehrssicherheit eingeschränkt, besonders stark bei nachfolgendem Regen. Für die Folgen hierdurch verursachter Verkehrsunfälle ist der zuständige Baulastträger haftpflichtig.

Die Bekanntmachungen in Ministerialblättern geben jeweils den Stand der Technik wieder und werden vor allem bei Gerichtsverfahren für eine Entscheidungsfindung zugrunde gelegt.Wenn BIOTEC-Heilbronn Ölspuren beseitigt, haften wir den Auftraggebern gegenüber für verkehrssichere Reinigung und die vorschriftsmäßige Entsorgung des kontaminierten Materials.

Die Bekanntmachung des Bundesinnenministers vom 01.04.1985, Abs. 2.3 und Abs. 3.3 (nach wie vor gültig):

Um eine Ölspur vorschriftsmäßig mit Bindemittel zu beseitigen, ist neben einer zweimaligen Aufbringung und Abreinigung des kontaminierten Bindemittels eine Nachreinigung mit Wasser und geeignetem Reinigungsmittel notwendig. Zur Vermeidung von Umweltschäden wird sogar eine Nachspülung mit der etwa 50 bis 75fachen Wassermenge empfohlen. Diese hohen Anforderungen an die Beseitigung einer Ölspur können in der Praxis nur selten erfüllt werden.

Nach dem Ausbringen von Bindemitteln durch die Feuerwehr, die eine Erstversorgung der Ölspur vornehmen kann, werden die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung des gestreuten Bindemittels und deren ordnungsgemäße Entsorgung oftmals unzureichend oder gar nicht durchgeführt. Kontaminiertes Bindemittel gibt nach einiger Zeit, vor allem bei Regen, das Öl wieder frei. Der Ölfilm gelangt in die Kanalisation oder den Straßengraben und somit in das Grundwasser. Auf der Straße bildet sich erneut ein rutschiger Belag, der zu Folgeunfällen führen kann. Die Freigabe der Verkehrsfläche nach einem Unfall birgt für den Verantwortlichen enorme rechtliche Konsequenzen

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